Die Erstklässler müssen zunächst auf jeden Fall an der für sie zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden! Erst mit einer schriftlichen Aufnahmebestätigung von uns kann das Kind dort offiziell umgemeldet werden.
Anmeldeschluss für alle FES-Grundschulen: 03. Februar 2025
Sollten Sie Interesse an einem Schulplatz in den Klassen 2-4 haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Nach einem Gespräch mit der Schulleiterin wird dann über eine Aufnahme entschieden.
Als staatlich anerkannte Grundschule erhalten wir staatliche Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Weil diese jedoch die anfallenden Kosten nicht decken, erheben wir ein sozialverträgliches und nach Einkommen gestaffeltes Schulgeld. Dieses liegt zwischen 21 € in der niedrigsten und ca. 400 € in der höchsten Stufe. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen der Sorgeberechtigten zuzüglich weiterer Einnahmen wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen sowie Miet- oder Zinseinnahmen. Im Mittel liegt das Schulgeld bei etwa € 160 pro Monat. Mit der einkommensabhängigen Staffelung, die der Gesetzgeber vorschreibt, soll eine Chancengleichheit im Bildungssystem unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern gesichert werden.
Hier finden Sie die aktuelle Schulgeldtabelle